BGH, Beschl. Wird eine Prostituierte zur Vornahme sexueller Handlungen gezwungen, so erwachsen ihr hieraus, wie jedem Opfer einer sexuellen Nötigung oder Vergewaltigung, Ansprüche auf Ersatz des ihr durch die Tat entstandenen materiellen und immateriellen Schadens. Dienstvertragliche Ansprüche werden hierdurch nicht begründet. Auf die Revision des Angeklagten wird Nstz 2011 278 Prostituierte Urteil des Landgerichts Hannover vom August im Schuldspruch dahin abgeändert, dass der Angeklagte der schweren sexuellen Nötigung schuldig ist; im Strafausspruch aufgehoben; jedoch bleiben die zugehörigen Feststellungen aufrechterhalten. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine Nstz 2011 278 Prostituierte Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. Das Landgericht hat den Angeklagten wegen schwerer sexueller Nötigung in Tateinheit mit schwerer räuberischer Erpressung zu der Freiheitsstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten verurteilt. Dessen Revision rügt die Verletzung materiellen Rechts. Der Schuldspruch auch wegen schwerer räuberischer Erpressung hat keinen Bestand. Zwei Fluchtversuche der Geschädigten unterband er dadurch, dass er sie mit der Nstz 2011 278 Prostituierte Hand auf das Bett zurückdrückte. Nach kurzer Zeit gelang es ihr indes, unter dem erhobenen rechten Arm des Angeklagten, mit dem er immer noch den Revolver hielt, hindurch zu schlüpfen und das Wohnmobil zu verlassen. Nach dieser Bestimmung erwirbt eine Prostituierte nur dann eine rechtswirksame Forderung, wenn die sexuellen Handlungen gegen ein vorher vereinbartes Entgelt vorgenommen worden sind. Dies war hier ersichtlich nicht der Fall; denn die Geschädigte hat die Manipulationen am Geschlechtsteil des Angeklagten nicht einvernehmlich in der Erwartung einer zugesagten Entlohnung vorgenommen, sondern wurde hierzu gegen ihren Willen gezwungen. Danach bedarf es keiner näheren Betrachtung, ob die Flucht der Geschädigten überhaupt als Verzicht auf eine ihr zustehende - werthaltige vgl. BGH, Beschluss vom Auch eine Verurteilung des Angeklagten wegen versuchter schwerer räuberischer Erpressung kommt nicht in Betracht. Zwar ist es grundsätzlich denkbar, dass sich der Täter, der irrtümlich davon ausgeht, er werde sich durch die dem Opfer abgepresste Handlung, Duldung oder Unterlassung rechtswidrig bereichern, der versuchten Erpressung schuldig macht untauglicher Versuch; s. Diese Feststellung findet indes in der Beweiswürdigung keine Stütze. Dass in einer erneuten Hauptverhandlung eine derartige subjektive Vorstellung des Angeklagten noch belegbar sein wird, erscheint ausgeschlossen. Der Senat lässt daher die Verurteilung wegen schwerer räuberischer Erpressung entfallen und ändert den Schuldspruch entsprechend ab. Auf die zugehörigen Feststellungen hätte dieser Wertungsfehler keinen Einfluss; sie können deshalb aufrechterhalten bleiben. In den unteren Feldern können Sie max. Das Formular wird verarbeitet, bitte warten Sie, bis die Verarbeitung abgeschlossen ist. Nützliches Gesetze. GG Art. Die weitergehende Revision wird verworfen. Gründe: Das Landgericht hat den Angeklagten wegen schwerer sexueller Nötigung in Tateinheit mit schwerer räuberischer Erpressung zu der Freiheitsstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten verurteilt. Nehmen Sie Kontakt auf. Wenn Sie mehr Dokumente haben, können Sie uns auch eine gepackte Datei zip schicken. Anhang 1. Anhang 2. Anhang 3. Anhang 4. Anhang 5.
Schreibe einen Kommentar Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs scheiden als tatbestandsqualifizierende Drohungsmittel solche Gegenstände aus, bei denen die Drohungswirkung nicht auf dem objektiven Erscheinungsbild des Gegenstands selbst, sondern auf täuschenden Erklärungen des Täters beruht vgl. Vorlagebeschluss vom Gründe: Das Landgericht hat den Angeklagten wegen schwerer sexueller Nötigung in Tateinheit mit schwerer räuberischer Erpressung zu der Freiheitsstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten verurteilt. Der Schaden lässt sich nach Ansicht des BGH jedenfalls in Höhe der vereinbarten Gegenleistung 4. Zimmermann, NStZ , ,
Tatbestand
Januar – 3 StR /10, NStZ , machen, sodass eine weitere im Bordell beschäftigte Prostituierte sowie die Wirtschafterin des Hauses in das Zimmer der NStZ , ; mAnm Eckstein. „Wer eine Prostituierte um den vereinbarten Lohn prellt, begeht keinen Betrug. Prostituierte tätig ist. verhalt zu Grunde: A sucht ein Bordell auf, in dem H.-P. als. Er erkundigt sich bei H.-P., wie viel der. Der Angeklagte hatte einen Angriff auf eine Prostituierte unternommen und diese gewürgt. Hieran. Das hat der BGH schon in BGHSt 4, ausgesprochen.Schwere räuberische Erpressung durch Drohung mit einer in Wahrheit nicht …. Der Bundesverband Sexuelle Dienstleistungen e. Darauf, dass das Gericht im Übrigen verkennt, dass nach den von ihm getroffenen Feststellungen der Tatbestand der Vergewaltigung erfüllt wäre vgl. Das hält rechtlicher Prüfung stand. Dessen Revision rügt die Verletzung materiellen Rechts. Nach dieser Bestimmung erwirbt eine Prostituierte nur dann eine rechtswirksame Forderung, wenn die sexuellen Handlungen gegen ein vorher vereinbartes Entgelt vorgenommen worden sind. Dezember BGBl. Schreiben Sie uns. Angesichts dieser gesetzgeberischen Wertung muss bereits den in Erfüllung eingegangener Verabredungen und in Erwartung des vereinbarten Entgelts erbrachten sexuellen Leistungen ein betrugsstrafrechtlich relevanter wirtschaftlicher Wert zugemessen werden. Schwere räuberische Erpressung Scheinwaffe; Werkzeug oder Mittel um den …. Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der rechtlichen und sozialen Situation der Prostituierten, BT-Drucks. Werbung für ein Erotik-Portal auf einem Kleinlastwagen. Siehe auch: Die neuesten Entscheidungen zur COVIDPandemie. LAG Hamm, Welche Vermögenspositionen im Einzelnen in die Gesamtsaldierung einzustellen sind, bestimmt sich auch danach, auf welches unmittelbar vermögensmindernde Verhalten des im Irrtum befindlichen Täuschungsopfers Vermögensverfügung abgestellt wird. Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. November I C 6. BGH, Beschl. Der Betrug gehört ohne Frage zu den examensrelevantesten Straftatbeständen des StGB. Diese Feststellung findet indes in der Beweiswürdigung keine Stütze. Werbekosten von knapp 8. Anhang 4. Meinen Namen, meine E-Mail-Adresse und meine Website in diesem Browser für die nächste Kommentierung speichern. Zimmervermietung an Prostituierte; vgl. Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Auszug aus BGH, GG Art. Drohung mit der Zündung einer sich angeblich in einer verschlossenen Sporttasche befindlichen Bombe als sonstiges Werkzeug oder Mittel i. Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung Begründung bei teilweise ….